Manchmal geht eine lange Krankheit voraus, in anderen Fällen ändert ein Unfall oder Schlaganfall plötzlich alles: Am Ende des Lebens sind die meisten Menschen auf andere angewiesen und häufig unfähig, ihren Willen zu erklären. Doch wer vertritt sie dann rechtlich, und welche medizinischen Maßnahmen stehen an? Mit Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht kann man den persönlichen Willen festlegen.
In Deutschland geraten jährlich mehrere Hunderttausend Menschen durch Krankheit oder Unfall in eine Lage, in der sie ihren Willen nicht mehr kundtun können. Erst ein Drittel der deutschen Bevölkerung hat für diesen Fall eine schriftliche Patientenverfügung abgegeben. Ohne eine solche Verfügung können Betreuer und Angehörige dann häufig nur vermuten, wie der Betroffene für sich entscheiden würde – eine für alle Beteiligten belastende Situation.
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