Seit Juli 2007 existiert in Europa eine einheitliche Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel, die sogenannte Health-Claims-Verordnung (übersetzt etwa: „Gesundheitsangaben-Verordnung“). Sie regelt, was tatsächlich in Käse, Joghurt oder Saft stecken darf, wenn die Produkte Bezeichnungen wie „fettarm“, „zuckerarm“ oder „reich an Vitamin C“ tragen. Bringen die neuen Vorgaben tatsächlich mehr Transparenz für den Verbraucher?
Lebensmittelkennzeichnung
Was die Verpackung wirklich verrät
Dipl. oec. troph. Karin Possin